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Tabelle 1 Betrachtete Bauproduktgruppen und -regelungen und Schnittstellen mit REACH

From: Ersatz oder Ergänzung? Schnittstellen zwischen REACH und produktbezogenen Regelungen am Beispiel von Bauprodukten

Bauproduktgruppe

Produktart

Umweltmedium

Produktbezogene Regelungen

Wichtige Schnittstellen mit REACH

Fußbodenbeläge

– Erzeugnis

– Innenraum

„Blauer Engel“ (RAL-UZ 120, RAL 2006)

(schließt AgBB-Schema ein)

DIBt-Grundsätze zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen

(schließt AgBB-Schema ein)

Neue Stoffinformationen: Einstufung und Kennzeichnung von neuen Stoffen unterstützen die Entwicklung und Kontrolle der Vergabekriterien des „Blauen Engels“ sowie die Rezepturprüfung des DIBt.

Expositionsszenarien: Ergebnisse von Emissionsmessungen nach dem AgBB-Schema können für die Erstellung von Expositionsszenarien unter REACH genutzt werden.

Die Bewertung der Summe aller VOC-Emissionen beim AgBB-Schema geht über REACH hinaus, das keine Summenparameter einbezieht.

Bezugswerte: Die Herleitung der DNEL-Werte inhalativ, Langzeit, Verbraucher aus der REACH-Registrierung und die NIK-Werte des AgBB-Schemas sollte verglichen und evtl. harmonisiert werden.

Unterschiede in den Schutzniveaus:Das Schutzniveau bei Bodenbelägen mit dem „Blauen Engel“ geht über REACH hinaus.

Kommunikationsinstrumente: Bodenbelägen mit dem „Blauen Engel“ sind Produktinformationen beigefügt. Unter REACH sind keine Informationsinstrumente für Erzeugnisse vorgesehen.

Schmierstoffe

und Schalöle

– Gemisch

– Boden und Grundwasser

„Blauer Engel“ (RAL-UZ 64, RAL 2007)

Neue Stoffinformationen: siehe oben bei Fußbodenbelägen

Unterschiede in den Schutzniveaus: Das Schutzniveau für Schmierstoffe und Schalöle mit dem „Blauen Engel“ geht über REACH hinaus.

Mineralische Mörtel

– Gemisch

– Boden und Grundwasser

Bauproduktenrichtlinie

DIBt-Grundsätze zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser(2)

Neue Stoffinformationen:Einstufung und Kennzeichnung von neuen Stoffen unterstützen die Rezepturprüfung des DIBt.

Expositionsszenarien: Ergebnisse von Auslaugtests (Emissionsmessungen) können für die Erstellung von Expositionsszenarien unter REACH genutzt werden. Die Bewertung von Produkt-Eluaten mit ökotoxikologischen Testverfahren bei den DIBt-Grundsätzen geht über REACH hinaus, das solche Produkttests nicht vorsieht. Die Freisetzungsszenarien unter der Bauproduktenrichtlinie sollten sich als Module für Expositionsszenarien unter REACH eignen.

Bezugswerte: Die Herleitung der Geringfügigkeitsschwellen (GFS) sollte mit den Herleitungsverfahren für die PNEC unter REACH verglichen werden. Allerdings gibt es unter REACH keine PNEC für Grundwasser und kein Verschlechterungsgebot für Trinkwasser, das aus Grundwasser gewonnen wird.

Gruppierung ähnlicher Produkte: Die Festlegung von Rahmenrezepturen für bestimmte Produktgruppen/Gemische, innerhalb derer alle Produkte akzeptabel sind, kann bei der REACH-Stoffregistrierung und beim DIBt-Zulassungsverfahren den Aufwand reduzieren.

Verringerung des Untersuchungsumfangs: Produkte, die unter der Bauproduktenrichtlinie als „Produkte ohne Prüfung (OP)“ bewertet wurden, sollten in ihrer Anwendung auch unter REACH als sicher gelten.

Kunstharzputze

– Gemisch

– Innenraum

Bauproduktenrichtlinie

DIBt-Grundsätze zur gesundheitlichen

Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen

Neue Stoffinformationen:siehe oben bei den Bodenbelägen.

Charakterisierung von Produkten: siehe oben bei den Bodenbelägen

Bezugswerte: siehe oben bei den Bodenbelägen

Gruppierung ähnlicher Produkte:siehe oben bei den mineralischen Mörteln

Verringerung des Untersuchungsumfangs: siehe oben bei den mineralischen Mörteln

Spanplatten

– Erzeugnis

– Innenraum

Deutsches Chemikaliengesetz

DIBt-Richtlinie 100

(DIBt 1994)

Neue Stoffinformationen:siehe oben bei Bodenbelägen

Charakterisierung von Produkten: Bewertung des Emissionsverhaltens

Unterschiede in den Schutzniveaus: Die im Deutschen Chemikaliengesetz und in der DIBt-Richtlinie genannten Bezugswerte können mit den innenraumbezogenen DNEL-Werten für Formaldehyd verglichen werden, sobald eine Registrierung für Formaldehyd vorliegt.

Alle betrachteten

Bauprodukte

 

Art der Qualitätskontrolle und der Überwachung: REACH setzt vorrangig auf Eigenverantwortung der Industrie. In den anderen betrachteten Regelungen kommt der Fremdkontrolle ein höheres Gewicht zu (siehe Abschn. 3, Schnittstelle 8).

Förderung der Substitution gefährlicher Inhaltsstoffe:Informationen über die Zusammensetzung und das Emissionsverhalten von Produktalternativen, die aufgrund der spezifischen Bauproduktregelungen vorliegen, können für die Substitutionsprüfung unter REACH (im Rahmen der Zulassung) genutzt werden (sofern sie für eine Bewertung zur Verfügung stehen). Neue Stoffinformationen unter REACH wiederum erleichtern die Bewertung der Umwelt- und Gesundheitsverträglichkeit von Alternativen im Rahmen der anderen produktbezogenen Regelungen.