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  • Neues aus der Gesetzgebung
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Umweltverträglichkeitsprüfung

9 Zusammenfassung

Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die Umweltverträglichkeitsprüfung auf dieAbklärung der verschiedenen betroffenen Umweltbelange angelegt ist und diese zu einer Bewertung bringen muß. Auf der Basis einer transparenten Darlegung der Planungen, Fakten und Befunde gilt es, der beteiligten Öffentlichkeit die Akzeptanz für das jeweilige Vorhaben darzulegen, bessere Lösungen für eine möglichst weitgehende Schonung der Umwelt und Umweltressourcen zu suchen bzw. Alternativen aufzuzeigen oder aber auch verständlich zu machen, daß die Auswirkungen eines Vorhabens eben nicht „umweltverträglich“ sind.

Entscheidend wird sein, ob durch die Einführung der UVP keine unüberwindbaren Hindernisse für die ohnehin schon aufwendigen und langwierigen Verfahren aufgebaut werden und ob bei sonst vorliegenden Voraussetzungen für eine Genehmigungserteilung ein Versagensermessen beim Realakt der Mitteilung an den Träger des Vorhabens möglich sein wird.

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Matzke, U.D. Umweltverträglichkeitsprüfung. UWSF - Z. Umweltchem. Ökotox. 1, 26–29 (1989). https://doi.org/10.1007/BF02940424

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